Update
Mit folgenden Schreiben haben wir unsere Stellungnahmen eingereicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme der Gemeinde Gingst zur Fortschreibung der Raumordnung für Vorpommern-Rügen. Um die Schwerpunkte der einzelnen Themenbereiche klarer zu kommunizieren und eine nachvollziehbare Darstellung unserer Argumente zu gewährleisten, haben wir die Stellungnahme in drei separate Abschnitte unterteilt. Jeder Abschnitt widmet sich einem für unsere Gemeinde zentralen Thema und beleuchtet die jeweiligen Herausforderungen und Anforderungen im Detail.
Im Einzelnen fokussieren wir uns auf die folgenden Themen:
Windvorrangflächen
In diesem Abschnitt gehen wir eingehend auf die ablehnende Haltung unserer Gemeinde gegenüber der geplanten Ausweisung von Windvorrangflächen ein. Die intensiven Beteiligungsveranstaltungen und Umfragen in unserer Gemeinde haben ergeben, dass die Einwohner erhebliche Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Lebensqualität und den Tourismus äußern. Unsere Stellungnahme legt dar, wie das Gesetz zur Bürger- und Gemeindebeteiligung eine intensive Einbindung der Gemeinden in den Planungsprozess fordert, die hier jedoch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Wir heben hervor, dass die Bürgerbeteiligung ein zentrales Element in der Entscheidungsfindung ist und fordern daher eine stärkere Berücksichtigung der lokalen Bedenken und Interessen.
Gleichstellung von Gingst und Samtens als Zentralorte
Der zweite Teil unserer Stellungnahme konzentriert sich auf die Gleichstellung Gingsts mit Samtens als Zentralort. Gingst erfüllt durch seine geographische Lage und die bestehende Infrastruktur, insbesondere als Schulstandort, eine wichtige Funktion im Umland und ist daher prädestiniert, eigenständiger Zentralort zu sein. Die gegenwärtige Raumordnung bevorzugt jedoch Samtens und benachteiligt Gingst erheblich, insbesondere was den Zugang zu Fördermitteln und Entwicklungsprogrammen betrifft. Unsere Stellungnahme führt detailliert aus, warum es von hoher Wichtigkeit ist, Gingst als eigenständigen Zentralort anzuerkennen. Wir argumentieren, dass dies nicht nur eine Gleichbehandlung innerhalb des Verwaltungsbereichs gewährleisten würde, sondern auch zur Stabilität und Zukunftssicherung unserer Region beiträgt.
Touristische Entwicklungsräume
Im dritten Abschnitt befassen wir uns mit der Streichung unserer Gemeinde aus den touristischen Entwicklungsräumen, die weitreichende negative Konsequenzen für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde und des Umlandes mit sich bringt. Gingst wird dadurch von Fördergeldern und strukturellen Verbesserungen ausgeschlossen, die für den Ausbau des Tourismus und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erforderlich sind. Unsere Stellungnahme legt dar, wie der Wegfall als touristischer Entwicklungsraum zu einem wachsenden wirtschaftlichen Abstand zu touristisch geförderten Regionen wie Binz und Mönchgut führt. Wir verdeutlichen, dass die Wiedereingliederung von Gingst in den touristischen Entwicklungsraum entscheidend ist, um den wirtschaftlichen Abstand zu anderen Regionen zu verringern und den Einwohnern bessere Perspektiven zu bieten.
Wir bitte um eine Eingangsbestätigung dieser Stellungnahme und um eine zeitnahe Information über die Ergebnisse Ihrer Auswertungen bzw. etwaiger Anpassungen in der Raumordnung.. Für Rückfragen oder weiterführende Gespräche zu den von uns ausgearbeiteten Punkten stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nico Last
Bürgermeister der Gemeinde Gingst und die Gemeindevertreter
Platz der Solidarität
18569 Gingst
+49 175 52 83 689